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Whitepaper zum Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland und Österreich

An alles gedacht: Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie mit einer SAAS-Lösung

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Das Hinweisgeberschutzgesetz

Mit der Europäischen Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 setzt die EU ein deutliches Zeichen gegen Korruption und Fehlverhalten in Unternehmen. Personen, die entweder als Mitarbeiter oder Dritte tiefe Einblicke in die Strukturen und Prozesse einer Organisation erhalten und dabei auf Missstände aufmerksam werden, stehen oft vor einer schwierigen Entscheidung: Soll man den Missstand melden und dabei riskieren, selbst benachteiligt zu werden, oder hält man sich lieber bedeckt? Zusätzlich problematisch wird das Ganze vor allem dann, wenn am Missstand Personen aus den höheren Hierarchien der Organisation beteiligt sind und der Hinweisgeber diesen Personen in der Führungshierarchie untergeordnet ist. Genau diese Problematik adressiert die Hinweisgeberrichtlinie und sorgt für einen höheren Compliance-Standard in Unternehmen. Diese benötigen nun die richtigen Werkzeuge und Lösungsansätze um die Richtlinie schnell, einfach und kostengünstig umzusetzen.

Herausforderungen für Unternehmen

In welchem Umfang und in welcher Geschwindigkeit Sie das Gesetz umsetzen müssen, hängt von der Größe und Art ihres Unternehmens ab. Sowohl private Unternehmen, als auch der öffentliche Sektor sind betroffen.

In Deutschland als auch in Österreich, sollen Unternehmen ihre internen Hinweisgebersysteme so gestalten, dass Mitarbeiter:innen vorzugsweise auf die interne Stelle zurückgreifen.

Für die interne Meldestelle gelten folgende Vorgaben:

  • die Identität der hinweisgebenden Person muss vertraulich behandelt werden

  • die Meldungsabgabe muss mündlich, schriftlich und teilweise persönlich möglich sein

  • Meldungen MÜSSEN anonym möglich sein

  • Der Eingang einer Meldung muss innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden

  • innerhalb von 3 Monaten muss die hinweisgebende Person über die Maßnahmen informiert werden, die in Folge der Meldung unternommen wurden

  • Alle Prozesse müssen sicher und DSGVO-konform sein

Auf was Sie besonders achten müssen

Unser persönlicher Tipp an sie: Warten sie nicht zu lange auf das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes. Egal ob es sich bei Ihrer Organisation um ein KMU, eine öffentliche Einrichtung oder ein größeres Unternehmen handelt: Falls Sie betroffen sind, sollten Sie sich frühzeitig um die Einführung eines effektiven und ressourcenschonenden Hinweisgebersystems in Ihr Unternehmen kümmern. Der monetäre Schaden und der mögliche Reputationsverlust sind bei Unternehmen ohne Meldekanal um mind. den Faktor "2" höher.

Achtung: Viele Unternehmen wissen nicht, dass der Hinweisgeberschutz auch von anderer Seite gefordert wird:

Seit dem 1.1.2023 müssen Unternehmen in Deutschland bereits ein weiteres Gesetz beachten: Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Es fordert von Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 3.000 Arbeitnehmer haben, ein geeignetes Verfahren vorzuhalten, über das etwaige Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden können. Ab dem 1.1.2024 greift diese Pflicht zusätzlich für Unternehmen mit 1.000 oder mehr Arbeitnehmern.

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