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Akarion Unternehmens­gruppe

Software Nutzungs- und Lizenz­bedingungen

V2.1 gültig ab 1.3.2022

HINWEIS: Um die Nutzungs- und Lizenzbedingungen herunterzuladen, scrollen Sie nach unten!

I. Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Nutzungs- und Lizenzbedingungen („Bedingungen“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung aller von Unternehmen der Akarion Unternehmensgruppe („Akarion“) angebotenen Dienste und Updates oder Erweiterungen derselben.

  2. Akarion erbringt alle angebotenen Dienste ausschließlich nach diesen Bedingungen, den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akarion Unternehmensgruppe und schriftlichen individualvertraglichen Vereinbarungen.

  3. Diese Bedingungen finden auch dann Anwendung, wenn die Dienste der Akarion von anderen als den Akarion eigenen Webseiten aus, genutzt werden, die den Zugang zu den von Akarion angebotenen Diensten ganz oder teilweise ermöglichen.

  4. Schriftliche individualvertragliche Vereinbarungen, die diesen Bedingungen entgegenlaufen oder diese ergänzen, gehen diesen Bedingungen vor.

  5. Akarion ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Der Benutzer wird über Änderungen mindestens in Textform unterrichtet. Widerspricht der Benutzer nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich gegenüber Akarion, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

  6. Widerspricht der Benutzer der Änderung dieser Bedingungen, ist Akarion berechtigt, die entsprechende Lizenz bzw. den entsprechenden Benutzerzugang zu sperren.

  7. Treten nach Vertragsschluss Änderungen - beispielsweise Gesetzesänderungen – auf, die Akarion weder vorhersehen noch beeinflussen konnte, ist Akarion berechtigt, diese Bedingungen einseitig, also ohne Zustimmung des Auftraggebers und des Nutzers, entsprechend anzupassen. Das gilt auch, sofern sich nach Vertragsschluss Vertragslücken offenbaren, durch die das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wird. Über derartige Anpassungen wird der Auftraggeber mindestens in Textform unterrichtet.

II. Begriffsbestimmungen

  1. „Dienste” sind alle von Akarion entwickelten und lizenzierten Softwareprodukte, die über das Internet zugänglich sind oder dem Auftraggeber/dem Benutzer sonst durch Akarion zugänglich gemacht werden.

  2. „Auftraggeber“ ist diejenige Person, mit dem Akarion einen Vertrag über die Nutzung der angebotenen Dienste oder Dienstleistungen abgeschlossen hat.

  3. „Benutzer“ ist eine durch den Auftraggeber eindeutig bestimmte natürliche Person, die einen Dienst der Akarion mittels einer durch den Auftraggeber erworbenen Lizenz nutzt.

  4. „Lizenz“ meint das einem Benutzer für die Dauer des mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Bezugszeitraums eingeräumte Recht, einen bestimmten Dienst der Akarion zu nutzen.

  5. „Update“ meint eine Version des jeweiligen Dienstes, die kleine funktionale Veränderungen/Verbesserungen oder die Korrektur von Fehlern beinhaltet.

  6. „Upgrade“ meint die Erweiterung der Services um neue Module oder Features.

  7. „Zugangsdaten“ meint die einem Benutzer zugeordneten, aus E-Mail-Adresse und Passwort bestehenden Daten, mittels derer der Benutzer seine Lizenz betreffend den jeweiligen Dienst verifizieren und auf diesen zugreifen/diesen nutzen kann.

III. Verantwortlichkeiten der Benutzer

  1. Jede erworbene Lizenz betreffend einen Dienst wird bei erstmaliger Verwendung einem bestimmten Benutzer, identifiziert durch individuelle, personengebundene Zugangsdaten, zugeordnet.

  2. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Akarion dürfen die einem Benutzer zugeordneten Zugangsdaten nicht vermietet, verleast, verliehen, unterlizenziert oder sonst einem Dritten zugänglich gemacht werden.

  3. Die Übertragung einer Lizenz auf einen anderen, wiederum, durch die Festlegung individueller, personengebundener Zugangsdaten, zu identifizierenden Benutzer, ist innerhalb der Dienste möglich.

  4. Dem Benutzer obliegt die ordnungsgemäße Verwaltung und die sichere Verwahrung der Zugangsdaten. Akarion haftet nicht für den Missbrauch bzw. das Abhandenkommen derselben. Erhält der Benutzer von einem Missbrauch Kenntnis, hat er dies unverzüglich gegenüber Akarion schriftlich anzuzeigen und den Auftraggeber entsprechend zu informieren.

  5. Der Benutzer ist für die Nutzung der Dienste, die ordnungsgemäße und rechtmäßige Verarbeitung von Daten innerhalb der Dienste durch den Benutzer, deren Richtigkeit sowie die innerhalb der Dienste erzielten Ergebnisse verantwortlich.

  6. Der Benutzer ist verpflichtet, die jeweils aktuelle von Akarion bereitgestellte Version der Dienste zu nutzen. Software-Aktualisierungen erfolgen automatisch. Davon ausgeschlossen sind Apps, Plugins und Add-Ons. Für die Anpassung und Aktualisierung der individuellen Einstellungen ist der Benutzer allein verantwortlich.

  7. Der Benutzer hat Akarion etwaige Mängel oder sonstige Fehler und Probleme bei der Nutzung des Dienstes umgehend über support@akarion.com zu melden.

  8. Der Benutzer ist verpflichtet, den jeweiligen Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzubringen, die Schadsoftware enthalten und den jeweiligen Dienst nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit desselben für andere Benutzer negativ beeinflusst oder die vorhandenen Schutzmechanismen der Dienste gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen.

  9. Der Benutzer hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsstandards einzuhalten und dafür zu sorgen, dass von den von ihm genutzten Systemen keine Viren in die Systeme von Akarion gelangen.

  10. Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass die Verarbeitung der von ihm in die Dienste eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzt oder sonst gegen geltendes Recht verstößt.

  11. Der Benutzer ist nicht berechtigt, Vervielfältigungen der Dienste jeglicher Art herzustellen. Dazu zählt auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker, das Fotokopieren der Dokumentation oder wesentlicher Teile davon. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Ausgabe von Reports, soweit diese im jeweiligen Abonnement der Dienste freigegeben ist.

  12. In jedem Fall ist es dem Auftraggeber und dem Benutzer, egal zu welchem Zweck, strikt untersagt, hinsichtlich der Dienste, Geschäftsgeheimnisse und/oder sonstigen vertraulichen Informationen Reverse Engineering nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG (deutsches Recht) bzw. § 26d Abs. 2 Nr. 2 UWG (österreichisches Recht) zu betreiben.

  13. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bedingungen ist Akarion berechtigt, den Benutzerzugang ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Frist zu sperren und aus der Zuwiderhandlung resultierende Schäden gegenüber dem Benutzer geltend zu machen.

IV. Vorlagen und Muster

  1. Akarion weist ausdrücklich darauf hin, dass alle in Diensten bereitgestellten Vorlagen und Muster einer individuellen Anpassung und Überarbeitung durch den Benutzer oder den Auftraggeber bedürfen.

  2. Insoweit in den Vorlagen und Mustern Produkte oder deren Anbieter genannt werden handelt es sich dabei um Beispiele. Die Nennung oder Nichtnennung einzelner Anbieter und Produkte beinhaltet keinerlei Wertung und hat keinen werbenden oder abwertenden Charakter.

V. Rechte an Daten

  1. Die durch den Benutzer in den Diensten verarbeiteten Daten sind Eigentum des Auftraggebers.

VI. Haftung

  1. Akarion haftet nach den Maßgaben des Auftrages und der AGB ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber. Eine Haftung gegenüber dem Benutzer ist - sofern dieser nicht personengleich mit dem Auftraggeber ist - ausgeschlossen, sofern nicht die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers, sowie der Gesundheit von natürlichen Personen durch Akarion oder die für Akarion zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz anspruchs- bzw. haftungsbegründend ist.

VII. Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Daten und Informationen - gleich welcher Form - der jeweiligen anderen Vertragspartei, die ihr im Rahmen der oder im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages nach diesen Bedingungen - gleich wie - bekannt geworden sind Stillschweigen zu bewahren, diese nicht an Dritte weiterzugeben und diese ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

  2. Die Verpflichtung nach Ziffer 1 dieses Abschnitts gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus.

  3. Vertrauliche Informationen und Daten im Sinne dieses Abschnittes sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Ausdrücklich umfasst sind auch sämtliche Informationen betreffend Kunden, Vertragspartner oder sonstige Geschäftspartner der jeweils anderen Vertragspartei, einschließlich jeglicher Daten dieser oder betreffend die genannten Personen, für die der jeweilige Vertragspartner einer Vertraulichkeitsverpflichtung in welcher Art und Weise auch immer unterliegt.

  4. Die Verpflichtungen nach Ziffer 1 dieses Abschnittes entfallen, wenn rechtliche Verpflichtungen die Offenlegung der betroffenen Informationen erforderlich machen, die betroffenen Informationen bereits nachweislich der Öffentlichkeit bekannt sind bzw. waren oder dem Vertragspartner durch einen berechtigten Dritten in zulässiger Weise bekannt geworden sind.

  5. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auch ihre Angestellten, Dienstnehmer, Erfüllungsgehilfen und sonst an der Durchführung des Vertrages entsprechend Ziffer 1 dieses Abschnittes zu verpflichten.

VIII. Datenschutz

1. Regelungen betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers werden vor Beginn der Datenverarbeitung im Auftrag in einem entsprechenden Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) getroffen.

2. Akarion steht es frei, Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) mit der Verarbeitung von unter diesem Vertrag betroffenen Daten zu betrauen, sofern und solange dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt werden, die mit den in diesem Vertrag vereinbarten, vergleichbar sind.

3. Eine aktuelle Auflistung der Subunternehmer ist dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellen Fassung zu entnehmen.

4. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung dieser Unterauftragnehmer zu.

5. Alle datenschutzrelevanten Widerspruchs-, Audit- und Informationsrechte des Auftraggebers sind in dem Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

IX. Sonstiges

  1. Akarion hat ein berechtigtes Interesse daran, den Benutzer mittels Newsletter über Neuigkeiten in Bezug auf die Dienste und Dienstleistungen von Akarion (zB Updates, Upgrades, sicherheitsrelevante Informationen, Anwenderinformationen) zu informieren. Einer entsprechenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten kann der Benutzer jederzeit durch Anklicken des entsprechenden Links innerhalb des Newsletters oder per Email an: datenschutz@akarion.com widersprechen.

  2. Alle im Wege der Online-Registrierung für Dienste abgeschlossenen Verträge gelten – vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarungen - als mit der Akarion AG, München geschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat seinen Sitz in Österreich. In diesem Fall gilt der Vertrag als mit der Akarion GmbH Linz geschlossen.

  3. Für den Fall, dass der Vertragsschluss nach diesen Bedingungen mit der Akarion AG, München erfolgt, untersteht der entsprechende Vertrag deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und etwaiger nationaler und internationaler Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist in diesem Fall der Sitz der Akarion AG in 81675 München, Deutschland.

  4. Für den Fall, dass der Vertragsschluss nach diesen Bedingungen mit der Akarion GmbH, Linz erfolgt, untersteht der entsprechende Vertrag österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und etwaiger nationaler und internationaler Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist in diesem Fall der Sitz der Akarion GmbH in 4020 Linz, Österreich.

  5. Sollte eine Bestimmung oder Teile dieser unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Akarion und der Auftraggeber werden die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung ersetzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck zu erreichen bzw. diesem möglichst nahe zu kommen.

  6. Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung von Vertragsverhältnissen mit Akarion unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

  7. Im Falle von Abweichungen zu anderssprachigen Versionen ist die deutsche Fassung dieser Software Nutzungs- und Lizenzbedingungen bindend.

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